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1. Geltungsbereich
Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer
Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor
nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten
durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als
anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne daß es einer
erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsschluß
Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich
zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluß ist unsere schriftliche
oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung
und/oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren
Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht
auf das Formerfordernis.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten,
insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur
verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben
stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf
DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt.
Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes
gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw.
Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als
vertragsgemäße Erfüllung.
3. Lieferung/Erfüllungsort
Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir
Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres
Vertragspartners.
Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind
zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest
noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse
ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muß unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB
Gebrauch machen kann.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge
bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir
die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der
Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus
früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.
Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht
ausgeschlossen.
5. Mängelrüge und Gewährleistung
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu
rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht
werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise
kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei
Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach
seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen.
Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, daß das schadhafte
Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner
das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung bereithält.
Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis
seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere
Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, daß der Fehler
in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.
6. Software
An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend
gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder uns. Im
erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im
nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hiermit die nicht
ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter
Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines
Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen.
Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal
beschränkt.
Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken
und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie einmal zu kopieren.
Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen
Zustimmung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder
teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen, die Software
an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der
Vertragspartner wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und
sämtliche Personen, die Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel
übernommene Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der Vertragspartner
hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt auch für
Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt.
Auf Herausgabe von Source-Codes hat der Vertragspartner grundsätzlich keinen
Anspruch.
Die Gewährleistung für Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 5 dieser
Bedingungen. In Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit
geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme
häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da
wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen
haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten,
ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er
Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine
Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Programmfehlers als ausreichende
Nachbesserung.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige
ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren
oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren.
Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen
erfolgt, haben diese Vorrang.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller
aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen,
gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum.
Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen
verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden
Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor
dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware
entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages
von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter
entgegenstehen.
Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im
üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt,
daß die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns
übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung
oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt.
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten.
Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur Einziehung
der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner
die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung
anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als
10 %, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres
Vertragspartners verpflichtet.
8. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen
grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft
zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt
der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den
Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht
vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden
haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch
außervertragliche Ansprüche.
Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Sonstiges
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner
Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Wuppertal
ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten.
Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der
übrigen unberührt.
Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die
wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Hinweis gemäß § 33 BDSG
Die uns übermittelten personenbezogenen Daten werden gespeichert.
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